AGB

INHALT

  • 1. Geltung der Bedingungen
  • 2. Angebot und Vertragsabschluss
  • 3. Preise und Kleinmengenzuschlag
  • 4. Liefertermine und Lieferfristen
  • 5. Lieferung
  • 6. Zahlung
  • 7. Änderung der Bestellung oder Stornierung
  • 8. Eigentumsvorbehalt
  • 9. Haftung

·        1. GELTUNG DER BEDINGUNGEN

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGBs») der Zenhäusern Sport AG gelten für sämtliche über den Zenhäusern Sport AG Onlineshop (nachfolgend «Onlineshop») getätigte Warenbestellungen sowie abgeschlossene Rechtsgeschäfte. Diesen AGBs entgegenstehende Bedingungen oder allgemeine Bedingungen des Kunden/der Kundin (nachfolgend «Kunde») oder von Drittpersonen werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen und erlangen keine Gültigkeit. Abweichungen von diesen AGBs sind nur wirksam, wenn sie von Zenhäusern Sport AG schriftlich bestätigt werden.

Das Angebot von Waren, Dienstleistungen und Preisen im Onlineshop, (nachfolgend «Angebot»), richtet sich ausschliesslich an Kunden mit Wohn- oder Firmensitz in der Schweiz oder Liechtenstein. Lieferungen von Waren erfolgen ausschliesslich durch einen von Zenhäusern Sport AG beauftragten Transporteur an die durch den Kunden im Rahmen des Bestellvorgangs gewünschte Adresse in der Schweiz oder in Liechtenstein.

Zenhäusern Sport AG behält sich das Recht vor, diese AGBs jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version der AGB. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese AGBs als angenommen.

·        2. ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS

Das Angebot, d.h. sämtliche Angaben zu Waren und Preisen, ist freibleibend und unverbindlich und stellt keinen Antrag im Rechtssinn dar. Durch Absendung der Warenbestellung im Rahmen des Bestellvorgangs im Onlineshop gibt der Kunde eine ihn bindende Offerte ab, die er nicht mehr ändern kann. Der Kunde erhält daraufhin eine automatisch generierte Bestellbestätigung, welche für Zenhäusern Sport AG nicht verbindlich ist. Sie zeigt dem Kunden lediglich an, dass die abgegebene Bestellung beim Onlineshop eingetroffen ist. Zenhäusern Sport AG behält sich ausdrücklich vor, Bestellungen nicht anzunehmen, namentlich wenn nach der Bestellbestätigung festgestellt wird, dass die Ware nicht lieferbar/nicht verfügbar ist. Ein Vertrag kommt erst durch den Versand der bestellten Ware, Vereinbarung des Liefertermins oder die Zustellung der Abholungseinladung zustande.

Die Angaben in den Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte usw.) von INTERSPORT dienen nur der Illustration und stellen keine Zusicherungen von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

·        3. PREISE UND KLEINMENGENZUSCHLAG

Für die Preisfestlegung gilt der Zeitpunkt der Bestellung. Technische Änderungen, Irrtümer, Schreib- und Druckfehler bleiben vorbehalten. Zenhäusern Sport AG kann Preisänderungen jederzeit ohne Vorankündigung vornehmen. Alle Preise im Onlineshop verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive der zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und zuzüglich Transportkosten. Auf Bestellungen bis zu einem Betrag von 50.00 CHF erhebt Zenhäusern Sport AG einen Kleinmengenzuschlag von 9.00 CHF.

·        4. LIEFERTERMINE UND LIEFERFRISTEN

Die im Onlineshop oder in der Bestellbestätigung genannten Liefertermine oder die Lieferfristen gelten nur als Richtwerte und sind nicht verbindlich. Sie können durch Zenhäusern Sport AG jederzeit, auch nach Versand der Bestellbestätigung, geändert werden. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch Zenhäusern Sport AG steht insbesondere unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung des Onlineshops durch Lieferanten und Hersteller.

Bei einer Abholfrist hat der Kunde die bestellte Ware innert 10 Kalendertagen nach Mitteilung während den Geschäftsöffnungszeiten abzuholen. Wird die Ware innerhalb der Abholfrist nicht abgeholt, so hat Zenhäusern Sport AG das Recht, die Bestellung zu stornieren und kann eine Umtriebsentschädigung geltend machen.

·        5. LIEFERUNG

5.1 Annahmeverzug

Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm von Zenhäusern Sport AG gesetzten angemessenen Nachfrist die Annahme der vertragsgemässen Ware verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann Zenhäusern Sport AG die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

5.2. Prüfpflicht

Der Kunde hat gelieferte oder abgeholte Produkte sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Schäden zu prüfen. Bei Speditionslieferungen ist ein allfälliger Lieferschaden sofort auf dem Lieferschein zu vermerken. Schäden, Mengendifferenzen, falsch- und unvollständige Lieferungen sind Zenhäusern Sport AG umgehend, jedoch spätestens nach 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Abholung respektive der Zustellung der Ware schriftlich zu melden. Betroffene Ware darf der Kunde nicht in Betrieb nehmen. Der Kunde hat die Ware wie erhalten in der Originalverpackung aufzubewahren und gemäss dem im Onlineshop beschriebenen Retourenprozess unter «Retouren und Garantie» an Zenhäusern Sport AG zu retournieren.

·        6. ZAHLUNG

Zenhäusern Sport AG akzeptiert als Zahlungsmittel Kreditkarte sowie Kauf auf Rechnung.
Zahlungen müssen in Schweizer Franken geleistet werden. Es wird der Rechnungsbetrag nach Eingang der Rechnung zur Zahlung fällig. Erfolgt die Zahlung nicht binnen 30 Tagen nach Fälligkeitseintritt, gerät der Kunde in Verzug. In diesem Fall behält sich Zenhäusern Sport AG das Recht vor, Mahngebühren in Rechnung zu stellen. Sämtliche Auslagen, welche im Zusammenhang mit dem Einzug von überfälligen Forderungen entstehen (insbesondere Anwalts- und Gerichtskosten), gehen zu Lasten des Kunden.

6.1. Zahlungsverzug

Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so schuldet er Zenhäusern Sport AG Verzugszinsen in der Höhe von 5%. Während der Dauer des Verzuges ist Zenhäusern Sport AG jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz aus dem Dahinfallen des Vertrages zu fordern.

Alle Forderungen von Zenhäusern Sport AG werden sofort fällig, wenn der Kunde mit einer (Teil-) Zahlungsverpflichtung in Verzug gerät, wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn Zenhäusern Sport AG Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden mindern (insbesondere bei Zahlungseinstellung und laufenden Vergleichs- oder Konkursverfahren). In diesen Fällen ist Zenhäusern Sport AG berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Leistung einer Vorauszahlung oder Beibringung von Sicherheiten auszuführen.

·        7. ÄNDERUNG DER BESTELLUNG ODER STORNIERUNG

Bestellungen verpflichten die Kunden zur Abnahme der Waren und Leistungen. Nachträgliche Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen kann Zenhäusern Sport AG nach freiem Ermessen akzeptieren. Tritt nach einer Bestellung bzw. dem Vertragsabschluss gemäss Ziffer 2 eine (Teil-) Lieferunmöglichkeit ein, wird der Kunde umgehend per E-Mail informiert. Falls der Kunde bereits bezahlt hat, wird ihm dieser Betrag zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde von der Zahlungspflicht befreit. Weitere Ansprüche wegen Lieferverzug oder Ausfall der Lieferung sind ausgeschlossen.

·        8. EIGENTUMSVORBEHALT

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrags durch den Kunden im alleinigen Eigentum von Zenhäusern Sport AG. Zenhäusern Sport AG ist berechtigt, einen Eintrag des Vorbehalts im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen.

9. HAFTUNG

Zenhäusern Sport AG schliesst für sämtliche direkten (bzw. unmittelbaren) und indirekten (bzw. mittelbaren) Schäden, die durch die Nutzung des Onlineshops bzw. im Rahmen von Warenbestellungen oder Vertragsabschlüssen über den Onlineshop entstehen, die Haftung im gesetzlich zulässigen Mass aus. Insbesondere schliesst Zenhäusern Sport AG jede Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit aus. Auch übernimmt Zenhäusern Sport AG keinerlei vertragliche oder ausservertragliche Haftung für Schäden, die durch zur Leistungserbringung beigezogener Hilfspersonen verursacht werden.

9.2 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Alle Rechtsbeziehungen des Kunden mit dem Käufer unterstehen dem schweizerischen Recht. Es gelten die einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Sehen diese allgemeinen Bestimmungen strengere Haftbeschränkungen oder Haftvoraussetzungen vor, treten diese zur Anwendung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. Der Gerichtstand ist 3953 Leuk.